Auch verschenkter Kaffee muss versteuert werden


Werte in diesem Artikel
Rohstoffe

3.71 USD -0.06 USD -1.68 %

BERLIN (Dow Jones)--Bleibt nicht verkaufter Kaffee bei Herstellern oder Händlern übrig, kann er nur schwer für gemeinnützige Zwecke gespendet werden. Das von Olaf Scholz (SPD) geführte Bundesfinanzministerium bleibt dabei, dass auch auf gespendete Ware die Kaffeesteuer gezahlt werden muss. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Till Mansmann und anderer FDP-Bundestagsmitglieder hervor, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete.

Werbung

Wird der Kaffee hingegen vernichtet, fallen die Steuern nicht an. Das Ministerium sieht darin den Angaben zufolge kein Problem; schließlich handle es sich um eine Verbrauchsteuer. Auch aus gemeinnützigen Motiven abgegebener Kaffee werde schließlich konsumiert - würde man hier eine Ausnahme machen, entspräche dies "nicht der etablierten verbrauchsteuerrechtlichen Systematik". Zudem sei Kaffee nicht lebensnotwendig und werde "nicht wegen seines Nährwertes oder zur Sättigung konsumiert". Wie viel Kaffee in den vergangenen Jahren vernichtet und damit von der Kaffeesteuer befreit war, werde nicht flächendeckend erfasst, so die Bundesregierung.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/sha

(END) Dow Jones Newswires

August 06, 2021 08:25 ET (12:25 GMT)

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.