Einzugsermächtigung

Einzugsermächtigung - Definition

Vollmacht gegenüber einem Gläubiger, im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vom Girokonto des Schuldners Zahlungen einzuziehen (Inkasso). Der Auftrag kann jederzeit widerrufen werden sowie eine Lastschrift zurückgegeben werden.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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