Optionsschein

Optionsschein - Definition

Verbrieftes Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) eines dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswerts innerhalb einer bestimmten Optionsfrist (amerikanische Option) oder zu einem Optionstermin (europäische Option). Basiswert kann eine Aktie, Anleihe, ein Genussschein oder auch Währungen oder Waren sein. Werden die als Warrant bezeichneten Optionsscheine ohne zugrunde liegende Wertpapiere, wie z. B. bei der Optionsschuldverschreibung, gehandelt, so werden sie als Naked Warrant bezeichnet. Zur Bewertung von Optionsscheinen bzw. der Feststellung des Inneren Wertes kann die Black-Scholes-Formel herangezogen werden. Der Preis, den ein Optionskäufer dem Verkäufer für die Ausübung des Optionsrechts zahlt, wird als Optionsprämie bezeichnet. Im Gegensatz hierzu ist der Optionspreis derjenige Preis, den der Käufer einer Option an den Stillhalter bei Geschäftsabschluss zahlt. Wird eine automatische Optionsauslösung bzw. ein Optionsverfall bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (z. B. Erreichen eines definierten Wertes oder Aktienindex) vereinbart, so spricht man von einem Knock-out-Optionsschein bzw. Barrier Optionsschein.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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