Unmöglichkeit

Unmöglichkeit - Definition

Aus einem Schuldverhältnis wird ein Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen. Gem. §§ 241, 275 BGB muss der Schuldner die Leistung nicht erbringen, wenn er diese nicht erbringen kann, ohne dass es insoweit auf ein Vertretenmüssen ankommt. Von der Leistungsbefreiung ist das zugrunde liegende Schuldverhältnis zu trennen. Es bleibt also bestehen, ganz gleich, ob die Unmöglichkeit eine anfängliche oder nachträgliche ist. In der Rechtsprechung wird schließlich die tatsächliche, praktische und persönliche Unmöglichkeit unterschieden.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.