Leasing

Leasing - Definition

Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag im zivilrechtlichen Sinn. Bei dieser Finanzierungsform wird dem Leasing-Nehmer (Kunde) ein Leasing-Gegenstand (Ware, z. B. ein Drucker) von dem Leasing-Geber (Hersteller, Verkäufer), nach dem Abschließen eines Leasingvertrags, zur Verfügung gestellt.

Leasingverträge haben ähnliche Eigenschaften und Funktionsweisen wie ein Mietvertrag. In einem Leasingvertrag werden Raten festgelegt, die der Leasing-Nehmer zahlen muss. In der Regel bleibt der Leasing-Geber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses Leasing-Gutes und nimmt den Gegenstand in seine Bilanz auf. Nach Ablauf des Leasing-Vertrages geht der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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