Zoll

Zoll - Definition

Abgabe (Abgabe), die bei Ein- oder Ausfuhr von Waren, Devisen oder Wertpapieren von einem Land erhoben wird. Es handelt sich, im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen, um Steuern gemäß § 3 AO, die gemäß Artikel 105 GG ausschließlich dem Bund zustehen und in einem eigenen Zollgesetz geregelt sind. Im Rahmen der Außenhandelsfinanzierung verlangen Importeure bzw. Exporteure häufig so genannte Zollgarantien, d. h. die Garantie einer Bank, dass der Ex- oder Importeur die Zölle bezahlen kann.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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