Was sind Aktien?
Eine Aktie ist ein Wertpapier, das einen Miteigentumsanteil an einer Aktiengesellschaft verbrieft. Wer Aktien kauft, wird Miteigentümer des Unternehmens und erwirbt damit gesetzlich geregelte Mitbestimmungs- und Vermögensrechte. Anders als ein Sparkonto oder eine Anleihe garantieren Aktien weder einen festen Zins noch eine Rückzahlung - bieten dafür aber eine Beteiligung am Unternehmenserfolg. Von Roland Kuse · Veröffentlicht am 30. Juni 2026 Aktionäre erhalten durch den Erwerb einer Aktie nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) zwei Kategorien von Rechten: Mitverwaltungsrechte und Vermögensrechte. Mitverwaltungsrechte ermöglichen die Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung, das Abstimmen über Unternehmensbeschlüsse sowie das Recht, Fragen an den Vorstand zu stellen (§ 131 AktG). Vermögensrechte umfassen den Anspruch auf eine Dividende, auf neue Aktien bei Kapitalerhöhungen und auf einen Anteil am Liquidationserlös bei Auflösung des Unternehmens. Aktionäre erzielen Erträge auf zwei Wegen: durch Kursgewinne beim Verkauf einer Aktie zu einem höheren Preis als dem Kaufpreis sowie durch Dividenden bei jährlichen Gewinnausschüttungen des Unternehmens. Ob eine Dividende ausgezahlt wird und in welcher Höhe, beschließt die Hauptversammlung jedes Jahr neu. Historische Daten geben eine Orientierung, wie stark Aktienrenditen langfristig ausfallen können: Das DAX-Rendite-Dreieck des Deutschen Aktieninstituts zeigt, dass Anleger, die mindestens 20 Jahre lang breit in deutsche Aktien investiert waren, im Durchschnitt eine Jahresrendite von rund 6 bis 9 % erzielten - Kursgewinne und Dividenden zusammengerechnet (Quelle: DAI, Rendite-Dreieck DAX, Stand: 31.12.2024). Entscheidend dabei: Historische Renditen sind kein Versprechen für künftige Erträge. Kurzfristig können Kurse stark schwanken, langfristig glättet sich die Rendite erfahrungsgemäß deutlich. Gut zu wissen: Dividenden und realisierte Kursgewinne unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %. Pro Person gilt ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro jährlich, der Kapitalerträge bis zu dieser Grenze steuerfrei stellt - vorausgesetzt, ein Freistellungsauftrag ist bei der depotführenden Bank eingerichtet (Stand: 2026). Aktien, Sparkonto und Anleihe unterscheiden sich grundlegend in Ertragschance, Sicherheit und Rang im Insolvenzfall. Das Sparkonto bietet eine feste, aber niedrige Verzinsung mit Einlagensicherung bis 100.000 Euro. Die Anleihe zahlt einen vorab festgelegten Zins. Die Aktie bietet die höchste langfristige Ertragschance, aber keine Zins- oder Rückzahlungsgarantie. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben auf Spar- und Tagesgeldkonten bis 100.000 Euro pro Bank und Kunde (Quelle: Einlagensicherungsgesetz, § 8 EinSiG). Für Aktien gilt dieser Schutz nicht: Aktien bleiben bei einer Insolvenz der Depotbank Eigentum des Anlegers und fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank - der Kurswert selbst unterliegt jedoch keinerlei Garantie. Aktien bieten keine feste Verzinsung und keine Rückzahlungsgarantie. Der Kurs einer Aktie kann innerhalb kurzer Zeit stark schwanken und im Extremfall - bei Insolvenz des Unternehmens - vollständig verfallen. Aktionäre sind im Insolvenzfall nachrangige Gläubiger: Zunächst werden Anleihegläubiger und andere Gläubiger aus der Insolvenzmasse bedient, bevor Aktionäre einen Anspruch geltend machen können. In Deutschland investierten im Jahresdurchschnitt 2025 rund 14,1 Millionen Menschen in Aktien, Aktienfonds oder ETFs - ein Rekordwert und rund 2 Millionen mehr als im Vorjahr (Quelle: Deutsches Aktieninstitut, Aktionärszahlen 2025). Damit war 2025 etwa jede fünfte Person ab 14 Jahren (19,9 %) direkt oder indirekt am Aktienmarkt beteiligt. Breit gestreute Aktienanlagen erzielten langfristig hohe Renditen: Das DAX-Rendite-Dreieck des Deutschen Aktieninstituts weist für Anlagezeiträume von 20 Jahren eine durchschnittliche Jahresrendite von rund 6 bis 9 Prozent aus - Kursgewinne und Dividenden zusammengerechnet (Stand: 31.12.2024). Historische Renditen sind jedoch kein Versprechen für künftige Erträge. Stammaktien gewähren ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, Vorzugsaktien sind in der Regel stimmrechtslos. Als Ausgleich für das fehlende Stimmrecht bieten Vorzugsaktien meist eine höhere Dividende. Beide Aktiengattungen verbriefen einen Miteigentumsanteil am Unternehmen und einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung. Aktien bleiben bei einer Insolvenz der Depotbank Eigentum des Anlegers und fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank. Die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro betrifft nur Guthaben auf Spar- und Tagesgeldkonten. Das Kursrisiko der Aktie selbst bleibt davon unberührt.Das Wichtigste in Kürze
Welche Rechte haben Aktionäre?
Wie können Aktionäre Geld verdienen?
Aktien, Sparkonto oder Anleihe: Wo liegt der Unterschied?
Anlageform
Ertragschance
Kapitalsicherheit
Rang im Insolvenzfall
Aktie
Hoch, langfristig
Keine Garantie, volles Kursrisiko
Nachrangig - zuletzt bedient
Anleihe
Mittel, fester Kupon
Rückzahlung zugesagt, Emittentenrisiko
Vorrangig vor Aktien
Sparkonto
Niedrig, fester Zins
Einlagensicherung bis 100.000 €
Einlage gesichert
Welche Risiken bestehen beim Kauf von Aktien?
Wie hoch ist die historische Rendite von Aktien?
Was ist der Unterschied zwischen Stamm- und Vorzugsaktien?
Sind Aktien bei einer Insolvenz der Depotbank geschützt?
Quellen