EANS Adhoc: Oberbank AG
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EANS-Adhoc: Oberbank AG / Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch die
Übernahmekommission gemäß § 33 ÜbG
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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Recht/Prozesse
06.03.2020
Linz, 6.3.2020 - Der 1. Senat der Übernahmekommission hat am 02. März 2020 auf
Antrag der UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und der CABO
Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) die Einleitung eines Verfahrens
gemäß § 33 ÜbG betreffend die Oberbank AG (FN 79063w) beschlossen und am 06.
März 2020 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Gegenstand der Untersuchung dieses Nachprüfungsverfahrens ist, ob Oberbank AG
(FN 79063w), BKS Bank AG (FN 91810s), BKS 2000
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH (FN 134279w), Bank für Tirol und
Vorarlberg AG (FN 32942w), BTV Beteiligungsholding GmbH (FN 114039f), BTV 2000
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H. (FN 51485p), Generali 3Banken Holding
AG (FN 234231h), OBK Mitarbeiterbildungs- und Erholungsförderung registrierte
Genossenschaft mit beschränkter Haftung (FN 196243v), Oberbank
Beteiligungsholding Gesellschaft m.b.H. (FN 228000w), Wüstenrot
Wohnungswirtschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (FN
69160g), Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. (FN 81137w) sowie BOB
Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e.Gen. (FN 78135f) eine Angebotspflicht,
insbesondere gemäß § 22a Z 3 oder § 22 Abs 4 ÜbG, verletzt haben. Dies betrifft
vor allem die Gründung der Generali 3Banken Holding AG und damit
zusammenhängende Vorgänge.
Sollte eine Verletzung der Angebotspflicht festgestellt werden, ruhen die
Stimmrechte der zuvor genannten Rechtsträger aus den Aktien an der Oberbank AG
bis ein dem Übernahmegesetz entsprechendes Pflichtangebot auf den Erwerb
sämtlicher Aktien der Oberbank AG von den zuvor genannten Rechtsträger gestellt
oder das Ruhen der Stimmrechte von der Übernahmekommission aufgehoben wird. Der
Vorstand der Emittentin ist der Auffassung, dass keine Verletzung einer
Angebotspflicht vorliegt.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
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