Allonge

Anhang bzw. Verlängerungsstück bei einem auf Namen lautenden Wertpapier. Die Allonge wird vor allem bei einem Wechsel für das Indossament weiterer Wechselbeteiligter sowie beim Wechselprotest als Protesturkunde verwandt. Sie wird für Indossamente notwendig, wenn auf der Rückseite der Wechselurkunde kein Platz für weitere Indossamente vorhanden ist. Das Verlängerungsstück muss mit der Haupturkunde fest verbunden sein (z. B. Ankleben) und die Verbindungsstelle durch einen Stempel vor Abtrennung gesichert werden.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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