Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR

Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR - Definition

Privatrechtliche Enforcement-Institution, die die Einhaltung der Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften überprüft. Betroffen sind die Einzel- und Konzernabschlüsse sowie die Lageberichte der Unternehmen, deren Wertpapiere an einer deutschen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind. Die Prüfstelle wurde 2004 als privater Verein gegründet und entsprechend § 342b I HGB vom Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen anerkannt. Sie tritt international unter der Bezeichnung Financial Reporting Enforcement Panel (FREP) auf. Die Prüfstelle wird nicht nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß, sondern auch ohne besonderen Anlass durch Stichproben oder auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätig.

Die Zusammenarbeit der Unternehmen mit der Prüfstelle ist freiwillig. Mit den Unternehmen soll eine einvernehmliche Lösung zur Beseitigung von festgestellten Fehlern herbeigeführt werden.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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