Negativerklärung

Negativerklärung

Verpflichtung eines Schuldners (Anleiheemittent oder Kreditnehmer) an den Gläubiger, ohne dessen Einwilligung bestimmte Vermögensteile weder zu veräußern noch zugunsten Dritter zu beleihen. Die Negativerklärung dient somit als Ersatz für eine dingliche Besicherung. Insbesondere bei der Industrieobligation, die von institutionellen Anlegern gezeichnet werden, sollen dadurch Kosten der Sicherheitenbestellung vermieden werden und die Gläubiger dennoch eine gewisse Sicherheit ihrer Anlage erfahren.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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