Für den Teilfonds können in Ergänzung und unter Berücksichtigung von Artikel 4 des Verwaltungsreglements, dem Grundsatz der Risikostreuung folgend, weltweit, Aktien, aktienähnliche Wertpapiere (z.B. ADR, GDR), Renten, Genussscheine, Anteile von Investmentfonds (OGAW und OGA), erworben werden. Der Teilfonds wird im Rahmen seiner Anlagepolitik mindestens 51% des Netto-Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen gemäß Artikel 4 Nr. 1 i) des Verwaltungsreglements investieren. Gleichzeitig wird der Teilfonds mindestens 60% des Netto-Teilfondsvermögens in Aktien investieren. Bis zu 10 % des Netto-Teilfondsvermögens können in Anteile an Investmentfonds entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements investiert werden. Der Teilfonds ist daher zielfondsfähig.