Einlage

Einlage - Definition

(1) Die an eine Bank oder einen Fonds zur Verwaltung in einem Namen für fremde Rechnung gegebenen Geldmittel eines Kunden (z. B. Sparbuch oder Termineinlagen, Einlagengeschäft).

(2) Zuführung von Eigenkapital einer Personengesellschaft (Rechtsform) von den Gesellschaftern (z. B. OHG-Gesellschafter, Komplementäre, Kommanditisten oder Stille Gesellschafter) (Beteiligungsfinanzierung). Hierbei sind die Mindesteinlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Dies sind bei der Aktiengesellschaft (AG) gemäß § 36 AktG ein Viertel des Grundkapitals bei Bargründung und Volleinzahlung bei Sachgründung. Gemäß § 7 GmbHG haben die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bei Bargründung ebenfalls ein Viertel des Stammkapitals und bei Sachgründung das volle Stammkapital zu erbringen, wobei mindestens 12 500 € einzuzahlen sind. Gemäß § 19 GenG ist der Mindestanteil, den Genossen einer Genossenschaft einzulegen haben, 10 % ihres Geschäftsanteils je Genosse. Das noch nicht eingelegte Eigenkapital muss in der Bilanz offen ausgewiesen werden (eingefordertes und noch nicht eingezahltes Kapital).

(3) Im Steuerrecht jedes Wirtschaftsgut, das ein Steuerpflichtiger seinem Betrieb zuführt.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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