Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung

Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung - Definition

Bei der Einkunftsermittlung bedient sich das Einkommensteuergesetz (EStG) mehrerer Ermittlungsverfahren. Mittels der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung wird der Gewinn bei kleinen Gewerbetreibenden und insbesondere bei Freiberuflern und selbständig Tätigen im Sinne der 3. Einkunftsart ermittelt. Hierbei handelt es sich um eine Geldrechnung, das heißt es werden Zu- und Abflüsse der Geldmittel betrachtet. Eine Bilanz im Sinne einer Vermögensaufstellung gibt es im Rahmen dieser Gewinnermittlung nicht. Lediglich durch eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben in der relevanten Periode, meist Wirtschaftsjahr, wird der Gewinn ermittelt. Allerdings sind hier auch die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung (AfA) zu beachten, ebenso die Einschränkungen beim Abzug der Betriebsausgaben.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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