Freiverkehr

Freiverkehr - Definition

Börsenmarktsegment für Wertpapiere, die die Börsenzulassung zum Regulierten Markt nicht erfüllen. Die Kursfeststellung wird von freien Maklern im Gegensatz zu amtlichen Kursmaklern (Börsenteilnehmer) vorgenommen. Trotz der Freiheit des Handels auch außerhalb der Börsenzeiten (Vorbörse, Nachbörse), meist am Telefon, existieren an den meisten deutschen Börsen Freiverkehrsrichtlinien.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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