Geregelter Markt

Geregelter Markt - Definition

Ein 1987 an den deutschen Börsen eingerichtetes Börsensegment, das mit Einführung des derzeit geltenden Börsengesetzes im November 2007 - zusammen mit dem amtlichen Markt - durch den regulierten Markt ersetzt wurde. Die mit der Zulassung zum geregelten Markt verbundenen Pflichten waren geringer als im amtlichen Markt. Der Handel am geregelten Markt wurde von freien Maklern durchgeführt. Die Kursermittlung erfolgte ähnlich wie im amtlichen Markt.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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