Gemeinschaftsunternehmen

Gemeinschaftsunternehmen - Definition

Eine Form von Unternehmenszusammenschlüssen (Joint Venture). Zur Kooperation mehrerer Unternehmen wird eigens eine dritte Gesellschaft gegründet, an der sich die kooperierenden Unternehmen gemeinsam beteiligen. Joint Ventures werden zunehmend für die Zusammenarbeit mit osteuropäischen Unternehmen gegründet, wobei die deutschen Betriebe häufig Know-how und Finanzen und die osteuropäischen Unternehmen den Standort und das Personal stellen. Oft werden Joint Ventures auch zur gemeinsamen Forschung oder einem gemeinsamen Einkauf gegründet, so z. B. die Deutsche Automobilgesellschaft mbH, Hannover, an der die Daimler AG und die Volkswagen AG je zur Hälfte beteiligt sind. Diese Gesellschaft übernimmt die Grundlagenforschung und Entwicklung für beide Unternehmen. Gemeinschaftsunternehmen sind also nach diesem Beispiel auch unter Konkurrenten möglich und unterscheiden sich von den Strategischen Allianzen dadurch, dass eine eigene Joint Venture-Gesellschaft gegründet wird (Konzernabschluss, Quotenkonsolidierung).

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.