Gläubiger

Gläubiger - Definition

Im Sinne von § 241 BGB Berechtigter aus einem Schuldverhältnis, der vom Schuldner (Debitor bei einem Kredit) kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung fordern kann. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen und muss gemäß § 242 BGB vom Schuldner nach Treu und Glauben bewirkt werden. Neben einer Geldleistung kann dies auch eine Arbeitsleistung oder die Einräumung von Rechten und Kreditsicherheiten darstellen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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