GrĂ¼ndung

GrĂ¼ndung - Definition

Formal-juristische Errichtung eines Betriebes, indem die Firma je nach Rechtsform in das Handelsregister eingetragen wird und die GrĂ¼ndungsvoraussetzungen in Abhängigkeit von der Rechtsform und der Branche erfĂ¼llt sind. Es lassen sich die BargrĂ¼ndung und die SachgrĂ¼ndung unterscheiden. Bei einer weiteren Begriffsauffassung werden sämtliche VorbereitungsmaĂŸnahmen zur formalrechtlichen Errichtung der Gesellschaft zur GrĂ¼ndung dazugezählt, so dass die Entscheidung Ă¼ber den ╺Standort, die Rechtsform oder ggf. einen Unternehmenszusammenschluss in die GrĂ¼ndungsphase gehören. Bei der GrĂ¼ndung einer Aktiengesellschaft (AG) und bei der SachgrĂ¼ndung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein GrĂ¼ndungsbericht vorgeschrieben, der den Hergang der GrĂ¼ndung dokumentieren soll. Nach der GrĂ¼ndung ist grundsätzlich eine GrĂ¼ndungsbilanz (Eröffnungsbilanz) zu erstellen. Die GrĂ¼ndungskosten können ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl der Rechtsform darstellen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, MĂ¼nchen 2015
www.finanzen.net/wirtschaftslexikon/gruendung/9

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