Hauptversammlung

Hauptversammlung - Definition

Neben dem Vorstand und Aufsichtsrat drittes und zugleich wichtigstes Organ der Aktiengesellschaft (AG). Sie stellt die Mitgliederversammlung der Eigentümer (Aktionäre) dar. Ein Äquivalent ist die Generalversammlung bei der Genossenschaft oder die Gesellschafterversammlung bei Personengesellschaften. Hauptaufgabe sind Beschlüsse über Satzungsänderungen, wesentliche strategische Grundfragen (z. B. Kapitalerhöhung, Fusion), die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Wahl des Aufsichtsrates, der wiederum den Vorstand bestellt. Hauptaugenmerk jeder Hauptversammlung stellt der Beschluss über die Verwendung des festgestellten Gewinnes dar (Ausschüttungssperre). Des Weiteren hat die Hauptversammlung den Abschlussprüfer zu wählen. Außer den Beschlüssen mit einer besonderen Tragweite (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung) genügt für die meisten Beschlüsse eine einfache Stimmenmehrheit. In der Regel besitzt jede Aktie eine Stimme, es sei denn, sie sei explizit ausgeschlossen (Aktienarten).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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