Großkredit
Großkredit - Definition
Kredit gemäß § 19 Kreditwesengesetz (KWG) einer Bank an einen einzelnen Kreditnehmer, der insgesamt 15 % des so genannten haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts überschreitet. Derartige Kredite sind der Europäischen Zentralbank (EZB) anzuzeigen, die wiederum in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Banken- und Finanzaufsicht) die Kreditvergabepraxis der Banken prüft. Alle Großkredite einer Bank zusammen dürfen maximal das Achtfache des haftenden Eigenkapitals betragen.
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