Gewinnverwendung

Gewinnverwendung - Definition

Aufteilung des Unternehmensgewinns auf die Anteilseigner und ggf. die Arbeitnehmer/Führungskräfte bei entsprechenden Gewinnbeteiligungsmodellen. Die Höhe des Gewinnanteils der einzelnen Anteilseigner ist bei Kapitalgesellschaften von deren Anteil am Nominalkapital (= sog. Gezeichnetes Kapital) abhängig. Das AktG verlangt, dass vor der Gewinnverteilung bestimmte Beträge im Rahmen der Gewinnverwendungsrechnung (s. Abbildung G-8) in die Rücklagen eingestellt werden, also im Unternehmen verbleiben. Die Gewinnverteilung bei einer Personengesellschaft richtet sich i. d. R. nach dem Gesellschaftsvertrag, da die gesetzlich vorgesehene Gewinnverwendung, welche zum einen Teil nach Kapitalanteilen und zum anderen nach "Köpfen" erfolgt, nicht zwingend ist.

Gewinnverwendungsrechnung (Abb. G-8)

Gewinnverwendungsrechnung nach § 158 I AktG

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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