Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital - Definition

Kapitalerhöhung, durch die der Vorstand einer AG gem. §§ 202 ff. AktG von der Hauptversammlung die Genehmigung erhält, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Aktien innerhalb einer Frist von längstens fünf Jahren zu erhöhen. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des zur Zeit der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigen.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.