Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung - Definition

Haftung wegen Gefährdung aufgrund von Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder bei Verschulden eines Schädigers, z. B. bei Haltung eines Tieres, KFZ oder anderer Fahrzeuge, aber auch bei Berg-, Jagd- oder Wildschäden, Emissionen oder bei der Herstellung gefährlicher Produkte (Produkthaftung). Eine Gefährdung liegt dann vor, wenn eine Einrichtung betrieben wird, die ihrer Natur nach geeignet ist, anderen Schäden zuzufügen. Hier trifft den Halter einer derartigen Einrichtung auch ohne Verschulden eine Schadensersatzpflicht, wenn durch den Betrieb der Einrichtung der Schaden entstanden ist (Kausalität).

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.