Freizeichnungsklausel
Freizeichnungsklausel - Definition
Bestimmung in einem Vertrag, nach der ein Anbieter entweder die Haftung oder die Erfüllung ausschließt, begrenzt oder an eine Bedingung knüpft (z. B. solange Vorrat reicht, gültig bis, keine Gewähr für…).
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