Vertrag

Vertrag - Definition

Mehrseitiges Rechtsgeschäft, das durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Ein Vertrag kommt i. d. R. durch Angebot und Annahme desselben (zweiseitiges Rechtsgeschäft), also durch zwei sich deckende Willenserklärungen (Anfechtung) zustande. I.d.R. handelt es sich hier um einen Kaufvertrag (Kauf). Das Vertragsrecht im BGB (§§ 145 ff.) ist für jeden Kaufvertrag (§§ 433 ff.) maßgeblich. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie). Seit 2000 gelten durch das Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts erweiterte Widerrufsrechte durch den Verbraucher.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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