Verwahrung

Verwahrung - Definition

Verpflichtung durch einen Verwahrungsvertrag (Vertrag) gem. §§ 688 ff. BGB, eine dem Verwahrer vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren. Beispielsweise liegt ein derartiger Vertrag bei der Wertpapierverwahrung durch eine Bank im Depot (Depotgeschäft) vor. Waren sind bei Mängelgewährleistung ebenfalls sachgerecht zu verwahren, bis die Ware ausgetauscht oder ersetzt wird.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.