Geschäftsjahr

Geschäftsjahr - Definition

Zeitraum, auf den sich der handelsrechtliche Abschluss erstreckt. Gem. § 240 II HGB darf ein Geschäftsjahr, das im Steuerrecht als Wirtschaftsjahr bezeichnet wird, 12 Monate nicht überschreiten, kürzere Zeiträume (Rumpfgeschäftsjahre) sind möglich, z. B. bei Gründung, Erwerb oder Veräußerung eines Betriebes. Das Geschäftsjahr muss für einen eingetragenen Kaufmann nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, Gründe hierfür können organisatorische, saisonale oder auch bilanzpolitische Gegebenheiten sein. Allerdings ist zu beachten, dass in der Steuerbilanz ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr gem. § 4a I Nr. 2 EStG nur mit Zustimmung des Finanzamtes bestimmt werden kann.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.