Tilgung

Tilgung - Definition

Vertraglich vereinbarte Ab- bzw. Rückzahlung einer Schuld. Als Tilgungsformen lassen sich eine einmalige, ratenweise und unregelmäßige Rückzahlung (z. B. durch Auslosung) unterscheiden. Während bei Darlehen eine ratenweise Rückzahlung, häufig in der Form einer Annuität (gleich bleibende Summe aus Zins und Tilgung), vereinbart wird, finden sich bei festverzinslichen Wertpapieren häufig Formen der Auslosung von Einzelstücken, Serien oder Gruppen, die über den Markt aus einem Tilgungsfonds vom Unternehmen zurückgekauft werden. Die Durchführung der Tilgung wird als Tilgungsdienst, die vorherige vertragliche Regelung als Tilgungsplan bezeichnet.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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