Im Rahmen der Dividendenbesteuerung neues Verfahren zur Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ab 2001. Bisher wurde die steuerliche Behandlung von Ausschüttungen (Dividenden) im Wesentlichen durch das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren geprägt. Jetzt wird dieses Verfahren ersetzt durch das Teileinkünfteverfahren. Hierbei entsteht auf der Ebene der ausschüttenden Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) eine Definitivbelastung von 25 %. Das dann verbleibende Volumen der Ausschüttung wird beim Anteilseigner nur zu 60 % in die Bemessungsgrundlage für seine Einkommensteuer einbezogen. Damit verbunden ist aber auch nur noch ein 60 %-Abzug von Werbungskosten, die unmittelbar mit diesen Einnahmen aus Dividenden zusammenhängen.
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