(1) Teil der Vergütung für Geschäftsführungs-, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder, die i. d. R. als Prozentsatz des Jahresüberschusses (Gewinnbeteiligung) oder des Umsatzes (Umsatzbeteiligung) vereinbart wird.
(2) Entgelt für urheberberechtigte Personen aus der entgeltlichen Überlassung der Verwertungsrechte an Dritte (z. B. Musikproduktion).
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