Durch Verhandlungen unter den Tarifpartnern ausgehandelte Vereinbarung über Arbeitszeiten und -löhne. Tarifpartner sind die Gewerkschaften als Arbeitnehmervertreter einerseits und die Arbeitgeberverbände (Verbandstarif) und einzelne Arbeitgeber (Haus-, Werk- oder Firmentarif) andererseits. Gem. Art. 9 GG handeln die Tarifparteien autonom, d. h. eigenverantwortlich i.R. des Tarifvertragsgesetzes (Tarifautonomie).
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