Arbeitszeit

Arbeitszeit - Definition

Nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG) definierte Zeit, in der ein Mitarbeiter seine Arbeitskraft vertraglich gegen Entgelt der Unternehmung zur Verfügung stellt. Gemäß AZG darf die regelmäßige Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag sowie eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Ziel ist der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern durch Ruhezeiten und die Einhaltung von Sonn- und Feiertagsregeln. Abweichungen für bestimmte Branchen, Saisonarbeiten oder durch tarif- und einzelvertragliche Vereinbarungen sind möglich.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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