Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände - Definition

Freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, meist in der Rechtsform des Eingetragenen Vereins (e. V.), die als Gegengewicht zu den Arbeitnehmerorganisationen Ende des vergangenen Jahrhunderts gebildet wurden. Die Arbeitgeberverbände sind im Gegensatz zu den Gewerkschaften zunächst regional und dann nach Fachverbänden branchenorientiert gegliedert. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) bildet mit derzeit 56 Fachspitzenverbänden und 14 Landesverbänden die Dachorganisation der Arbeitgeber. Die Hauptaufgaben der Verbände sind die Verhandlung und der Abschluss von Tarifverträgen mit den Gewerkschaften, die Beratung und Vertretung der Arbeitgeber in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen (z. B. im Prozess gegen einen gekündigten Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht), gemeinsame Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die Einflussnahme in Staat und Gesellschaft für die eigenen Interessen (Lobbyismus). Von den Arbeitgeberverbänden sind die Wirtschaftsverbände (Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer) und Branchenverbände (z. B. Verband der deutschen Automobilindustrie oder der Zentralverband der Elektrotechnischen Industrie ZVEI-Kennzahlensystem) zu unterscheiden. Diese verfolgen verbandsinterne Interessen, z. B. gemeinsame marketingpolitische Strategien.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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