Arbeitsschutz

Arbeitsschutz - Definition

Das Arbeitsschutzrecht umfasst Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes. Die Einhaltung des Arbeitsschutzes unterliegt staatlicher Aufsicht (z. B. durch Gewerbeaufsichtsämter). Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist in erster Linie der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz (insbesondere Unfall- und Gefahrenverhütung) verantwortlich. Das Arbeitsschutzrecht wird stark von EG-Recht beeinflusst.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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