Arbeitsrecht

Arbeitsrecht- Definition

Gesamtheit aller Rechtsregeln, die sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und unselbständig beschäftigtem Arbeitnehmer befassen. Versuche, die zahlreichen Einzelgesetze in ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu übernehmen, sind bisher gescheitert. Die Einteilung in ein individuelles Arbeitsrecht (Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Verhältnis) und ein kollektives Recht (Rechtsbeziehung zwischen ╺Arbeitgeberverbänden und ╺Arbeitnehmerverbänden) findet sich in zahlreichen Einzelgesetzen (z. B. ╺Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Kündigungsschutzgesetz KSchG, Jugendarbeitsschutzgesetz JSchG, ╺Arbeitszeitgesetz (AZG). Das Arbeitsrecht ist zu einem sehr großen Teil Richterrecht. Zur Einordnung der Arbeitsgerichte in die deutsche Gerichtsbarkeit s. Rechtswege.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.