Aussperrung

Aussperrung - Definition

Mögliche Reaktion von Arbeitgebern i.R. eines Arbeitskampfes, welcher als Antwort auf einen Streik seitens der Arbeitnehmer zu betrachten ist (Tarifvertrag). Die Aussperrung stellt eine Entlassung der Arbeitnehmer auf Zeit, d. h. eine Suspendierung, dar, so dass Lohnzahlungen oder Sozialleistungen für diese Zeit entfallen. Sowohl Mitglieder der Arbeitnehmerverbände als auch Nichtmitglieder können ausgesperrt werden. Die Aussperrung muss verhältnismäßig sein, d. h. vor einer Aussperrung muss jede Verhandlungsmöglichkeit genutzt worden sein und das Kampfmittel muss als Reaktion der gegnerischen Aktion entsprechen. Trotz häufiger Streiks bei Tarifauseinandersetzungen sind Aussperrungen seitens der Arbeitgeber bisher äußerst selten.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.