Arbeitsdirektor

Arbeitsdirektor - Definition

Gesetzlich definiertes, gleichberechtigtes Mitglied im Vorstand bei Betrieben des Bergbaus sowie der Eisen- und Stahlindustrie in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft mit mehr als 1000 Beschäftigten gem. Montan-Mitbestimmungsgesetz (Montan-MitbestG) v. 21.5. 1951 (erweitert 1956, 1967). Arbeitsdirektoren haben im Wesentlichen die personellen und sozialen Angelegenheiten auf "höchster Ebene" zu vertreten und damit als Organ der Mitbestimmung zu wirken. Der Arbeitsdirektor kann nicht gegen die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bestimmt werden (Sperrklausel).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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