Arbeitnehmerverbände

Arbeitnehmerverbände - Definition

Auf Dauer und vom Wechsel einzelner Mitglieder unabhängige Vereinigungen von abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmern) zum Zweck der Verteidigung und Verbesserung der Einkommens- und Arbeitsbedingungen. Diese Vereinigungen (Gewerkschaften) vertreten die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder nach außen, indem sie Tarifverträge mitgestalten, Arbeitnehmer vor Arbeitsgerichten vertreten, die Rechte der Mitbestimmung überwachen sowie auf die Wirtschaftspolitik Einfluss nehmen.

Der Beitritt in eine Gewerkschaft ist für Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland freiwillig. Seit einigen Jahren sinkt der "Organisationsgrad", d. h. der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder, gemessen an der Zahl der Gesamtbeschäftigten und liegt derzeit bei ca. 25 %. Abhängig davon, ob es sich um eine Industriegewerkschaft (z. B. IG Chemie), eine Vereinigung über mehrere Branchen hinweg (z. B. Gewerkschaft ver.di), einen Berufsverband (z. B. Gewerkschaft der Polizei), eine Standesorganisation (z. B. Deutscher Beamtenbund) oder eine geschlechtsspezifische Vereinigung (z. B. Verband weiblicher Angestellter) handelt, sind die Aufnahmebedingungen in den jeweiligen Statuten geregelt.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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