Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnis - Definition

Bescheinigung über den Ursprung einer Ware beim Export entsprechend Abs. 9 der EU-Ursprungs-VO, die bei der Einfuhr aufgrund zolltariflicher und außenwirtschaftlicher Vorschriften gefordert wird (Exportdokumente). In der Bundesrepublik Deutschland erstellt durch Zollstellen oder die ╺Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. die Handwerkskammer.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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