Lizenz

Lizenz - Definition

Die Überlassung von (Schutz-)Rechten eines Dritten (Lizenzgeber) an den Lizenznehmer, der das Recht dadurch nutzen kann (z. B. ein überlassenes Patent). Für die Nutzung wird der Lizenznehmer i. d. R. eine pauschale oder preis- und/oder mengenabhängige Lizenzgebühr an den Lizenzgeber entrichten. Lizenzverträge lassen sich sachlich, zeitlich oder räumlich begrenzen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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