Personen, die gewerbsmäßig die Vermittlung von Käufen oder Verkäufen von Waren, Wertpapieren, Devisen, Immobilien oder Versicherungen für andere Personen übernehmen. Im Gegensatz zum ebenfalls selbständig gewerbetreibenden Handelsvertreter ist der Makler meist nur einmalig bzw. fallweise für Dritte tätig. Der Makler hat Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr (Courtage). Das Maklergeschäft ist in § 93 I HGB gesetzlich geregelt.
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