Macht

Macht - Definition

Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen den Widerstand anderer durchsetzen zu können (Max Weber). Macht stellt damit eine gewollte soziale Einflussnahme dar, die eine Verhaltensänderung auch gegen den Willen des Beeinflussten erreichen soll. Macht kann im Gegensatz zur Motivation eine Legitimationsgrundlage der Führung sein. Fraglich ist dabei allerdings, ob derart geführte Mitarbeiter (Führungsstil) ihr Leistungsvermögen voll einsetzen, d. h. leistungswillig sind.

Machtarten

Es lassen sich fünf für die Personalführung relevante Machtarten unterscheiden:

Belohnungs- und Bestrafungsmacht

Die Macht beruht hier auf der Möglichkeit, Belohnungen oder Bestrafungen anzudrohen und auszuüben. Wird eine angekündigte Belohnung/Bestrafung bei entsprechender Leistung nicht ausgeübt, kann dies zu Machtverlust (bei der Erziehung Verlust an Autorität) führen.

Legitimationsmacht

Die Macht basiert hier ausschließlich aufgrund einer Weisungskompetenz in einer Hierarchie (formaler Vorgesetzter).

Expertenmacht

Die Macht basiert auf einem zeitlichen Informationsvorsprung (Sachverständiger).

Informationsmacht

Die Macht basiert auf der Möglichkeit, den Informationsfluss zu steuern, d. h. evtl. wichtige Informationen nicht an Mitarbeiter weiterzugeben.

Identifikationsmacht

Der Führende hat Macht, da ihn der Geführte als Vorbild ansieht, dem es nachzueifern gilt. Der Übergang zur Motivation (charismatischer Führungsstil) wird hier deutlich. Weitere Arten werden in der Soziologie unterschieden. A hat aber nur dann Macht gegenüber B, wenn A Strafe, Lob oder Information anbieten kann und B diese Ressourcen braucht, schätzt oder will und B wenig oder keine Gegenmacht besitzt. Empirische Untersuchungen ergaben bei den o. g. Machtarten höchst unterschiedliche Ergebnisse. Je nach Bildungsstand des Geführten und Distanz zum Führer ist die Machtausübung mehr oder weniger erfolgreich.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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