Inlandsemittenten

Inlandsemittenten - Definition

Begriff, der im Rahmen des am 20. 1. 2007 in Kraft getretenen Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) neu in das deutsche Börsen- und Bilanzrecht eingeführt wurde. Als Inlandsemittenten gelten gem. § 2 VII Nr. 1 WpHG Unternehmen, die an einem organisierten Markt Finanzinstrumente ausgeben und deren Herkunftsstaat Deutschland ist. Ausgenommen hiervon sind die Unternehmen, deren Wertpapiere nicht im Inland, sondern lediglich in einem anderen EU-Staat oder Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen sind. Hier gelten die dortigen Regelungen. Nach § 2 VII Nr. 2 WpHG zählen zu den Inlandsemittenten auch Unternehmen, deren Herkunftsstaat nicht Deutschland, sondern ein anderer Mitgliedstaat in der EU oder Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ist, deren Wertpapiere aber nur im Inland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Für Inlandsemittenten gelten besondere Berichts- und Offenlegungspflichten, wie z. B. der Halbjahresfinanzbericht und der Bilanzeid.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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