Verbraucherdarlehen

Verbraucherdarlehen - Definition

Darlehen (Darlehen) gem. § 491 BGB, bei dem nicht beide Vertragsparteien Kaufleute sind und das der Schriftform bedarf. Die Bestimmungen zum Überziehungskredit (§ 493 BGB), dem Widerrufsrecht (§ 495 BGB) und der Gesamtfälligkeitsstellung (in § 498 BGB) sind hier zu beachten. Kommt der Schuldner bei der Tilgung in Verzug, so sind Verzugszinsen von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anzusetzen.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.