Direktvertrieb

Direktvertrieb - Definition

Distributionsform, bei der der Handel (Groß-, Einzelhandel) nicht eingeschaltet ist und damit eine unmittelbare Beziehung zwischen Hersteller und Endabnehmer besteht. Diese können sowohl private Personen als auch Gewerbetreibende sein. Von Unternehmensseite werden hierbei vor allem Außendienstmitarbeiter eingesetzt, die entweder im Rahmen des persönlichen Verkaufs oder des Telefonverkaufs tätig werden. In einer weiteren Fassung können dem Direktvertrieb auch die Einschaltung eigener Verkaufsstellen oder der Versandhandel zugerechnet werden. Aufgrund der intensiven Kundenkontakte ist diese Vertriebsform vor allem bei erklärungs- und beratungsintensiven Produkten vorteilhaft. Insbesondere bei Investitionsgütern stellt er den Regelfall dar. Privatkunden werden bei Haustürgeschäften durch ein einwöchiges Widerrufsrecht vor übereilten Kaufentscheidungen geschützt. Typische Beispiele für den Einsatz des Direktvertriebs sind Bücherclubs, Bausparverträge, Versicherungen (z. B. COSMOS) oder bestimmte Kosmetika (z. B. AVON).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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