Exportdokumente

Exportdokumente - Definition

Die bei der Ausfuhr (Export) und Einfuhr (Import) meist verwendeten Dokumente sind Rechnungen, Transport- und Lagerpapiere, Versicherungspolicen und so genannte Warenbegleitpapiere. Sie übernehmen im Rahmen der ╺Außenhandelsfinanzierung, z. B. durch das Dokumentenakkreditiv oder Dokumenteninkasso, eine Beweisfunktion, Verfügungsfunktion über die Ware sowie teilweise noch eine Funktion bei der Verzollung (Zoll). Das wichtigste Exportdokument stellt die Handelsrechnung (commercial invoice, facture commerciale) dar, in dem Namen, Anschriften, Datum, Warenbezeichnungen, aber auch Lieferbedingungen (Handelsklauseln) und Zahlungsbedingungen (terms of payment) genannt werden. Darüber hinaus ist die Zollfaktura (customs invoice, facture douanière), insbesondere im Außenhandel mit Kanada und den USA, von Bedeutung, in der die für die Verzollung der Ware im Importland notwendigen Daten enthalten sind. Des Weiteren ist die Konsulatsfaktura (consular invoice, facture consulaire), welche im Wesentlichen den Warenursprung belegt, sowie das Ursprungszeugnis zu nennen. Ein zunehmend unverzichtbares Exportdokument stellt auch eine Police bzw. ein Zertifikat einer Versicherung dar, die sowohl Transport als auch politische Risiken abdecken kann. Insbesondere im Überseehandel mit Schiffen ist die Versicherung vor Havarien oder Beschädigungen notwendig. Eines der im Seehandel unverzichtbaren und in § 642 HGB explizit geregelten Dokumente, stellt das Konnossement (bill of loading, connaissement) dar.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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