Versicherung

Versicherung - Definition

Betriebsart und Branche, die Risiken von Betrieben und Personen absichert, und zugleich Bezeichnung für deren Produkt (Abbildung V-4). Ein Versicherer deckt gegen Prämien der Versicherten deren Risiko und erbringt im Schadensfall bzw. im Versicherungsvertrag geregelten Fall die vereinbarte Leistung bis zu maximal der vereinbarten Versicherungssumme. Jeder Bundesbürger besaß 1994 im Durchschnitt sechs Versicherungsverträge und die Versicherer vereinnahmten 1994 allein 200 Mrd. DM an Prämien (Beitrag). Bereits daran lässt sich die große Bedeutung dieser Branche ermessen.

Versicherungssparten

Es lassen sich Individualversicherungen und Sozialversicherungen unterscheiden (Sparten). Während bei der Sozialversicherung (Krankheit, Arbeitslosigkeit) weitgehend Versicherungspflicht besteht, ist die Individualversicherung (Leben, Unfall, Hausrat, etc.) freiwillig abschließbar. Innerhalb der Individualversicherungen unterscheidet man Sach- und Personenversicherungen.

Versicherungsverpflichtungen

Der Versicherer verpflichtet sich bei Eintritt des Versicherungsfalles zur Zahlung der Versicherungssumme, der Versicherungsnehmer verpflichtet sich zur fristgemäßen Zahlung der Prämien und zur wahrheitsgemäßen Angabe der Daten bei Versicherungsabschluss.

Versicherungssparten (Abbildung V-4)

Versicherung

Abbildung V-4: Versicherungssparten

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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