Aktienbezugsrechte als Bestandteil der Mitarbeitervergütung. Die Begünstigten erhalten das Recht (Option), eine bestimmte Anzahl von Aktien des eigenen Unternehmens zu einem im Voraus festgelegten Preis (Optionspreis) nach Ablauf einer Sperrfrist innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erwerben. Als Ausgabepreis wird i. d. R. der Börsenkurs zum Zeitpunkt der Einräumung des Optionsrechts festgelegt.
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