Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV

Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV - Definition

1989 im Rahmen der EG-Harmonisierung neu geschaffene Rechtsform des Europäischen Gesellschaftsrechts. Danach haben kleinere und mittlere Unternehmen unter 500 Arbeitnehmern aus EG-Mitgliedstaaten seit 1. 7. 1989 die Möglichkeit, grenzüberschreitende Kooperationen in Form der EWIV zu betreiben, wobei diese Rechtsform selbst keine eigenen Gewinne erwirtschaften soll, sondern lediglich im Sinne einer Holding als Dachgesellschaft zu nutzen ist. In der Praxis hat diese Rechtsform noch kaum Bedeutung. Die Grundstruktur ähnelt der deutschen Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Auch hier haben die Gesellschafter gemeinschaftliche Geschäftsführungsbefugnis und haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Die EWIV ist am Kapitalmarkt nicht emissionsfähig.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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